Bildungszeitgesetz

Schwäbischer Turnerbund als Bildungsträger anerkannt

Ehrenamtliche können ab sofort bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Aus-, Fort- und Weiterbildungen des Schwäbischen Turnerbunds (STB) beantragen. Seit kurzem ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karsruhe bekannt: Der STB ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Damit können im Sportverein ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Funktionäre, Trainer oder Übungsleiter für Aus- und Fort- und Weiterbildungen des STB ab sofort Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Antrag kann unter www.bildungszeit-bw.de heruntergeladen werden. "Wir freuen uns sehr über diese Nachricht. Dank der Anerkennung des STB erhalten die Ehrenamtlichen in unseren rund 1800 Turn- und Sportvereinen mehr Zeit, um sich weiterzubilden und zu qualifizieren. Das Ehrenamt wird dadurch deutlich gestärkt", sagt Wolfgang Drexler, Präsident des Schwäbischen Turnerbunds.
Bildung und Qualifizierung sind schon immer Kernaufgaben des Schwäbischen Turnerbunds und seinen Turngauen. Der STB ist mit  mehr als 800 Bildungsangeboten größter Bildungsanbieter und Sportausbilder in Baden-Württemberg. Dabei achtet der Verband nicht nur auf eine Breite des Angebotes, die den Bedarf seiner Mitglieder berücksichtigt. Entscheidende Kriterien der STB-Bildungsarbeit sind die Qualität der Lehrinhalte und deren Verwendbarkeit in der Vereinspraxis.
Lehrgänge sind Teil des Qualitätskonzeptes des STB für seine Vereine. Nur mit qualifizierten Mitarbeitern ist es den Vereinen möglich, sich gegen die Konkurrenz des freien Markts durchzusetzen. Deshalb geht der STB konsequent den Weg der bestmöglichen Qualität und Kompetenz seiner Übungsleiter und Vereine.
Weitere Informationen zum Angebot des STB gibt es unter stb.de/bildung.html