Reisekosten- und Gebührenordnung

Lehrgänge und Workshops des Turngaus Heilbronn
Es gelten die Regelungen des Schwäbischen Turnerbundes

Tagegeld bei Veranstaltungen, Tagungen, Sitzungen
3-5 Stunden einschließlich Fahrzeit                   4,80 Euro
5-8 Stunden einschließlich Fahrzeit                   8,00 Euro
mehr als 8 Stunden einschl. Fahrzeit              16,00 Euro

Fahrtkosten
Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) werden die Kosten für eine Rückfahrkarte gegen Nachweis übernommen.
PKW-Benutzung                                                                           je km  0,25 Euro
und bei weiteren dienstlich mitgenommenen Personen    je km  0,03 Euro

Sonstige Auslagen
Portogebühren gegen Nachweis
Erstattung Telekommunikationskosten (Telefon, Fax, E-Mail)
Diese Kosten werden nur erstattet, wenn die Kosten durch Einzelverbindungsnachweise belegt werden.

Fotokopien
Fotokopien können jederzeit über die Geschäftsstelle angefertigt werden. Es erfolgt keine Kostenerstattung.

Anschaffungen, Bestellungen und Reservierungen
sind rechtsverbindlich nur durch das geschäftsführende Präsidium möglich. Formlose Anträge und Anfragen sind an die Geschäftsstelle zu richten. Zweckmäßig ist je nach Antragshöhe das Beifügen von Angeboten.

Abrechnungen
Die Reisekosten-, Tagegeldabrechnungen und sonstige Auslagen sind auf den vorgeschriebenen Formualren halbjährlich zum 15.07. eines Jahres und zum 15.01. des Folgejahres bei der Geschäftsstelle einzureichen. Belege sind beizufügen. Verspätet eingehende Abrechnungen sowie Eigenbelege werden nicht anerkannt.

Diese Ordnung wurde vom Hauptausschuss am 20. Oktober 2014 verabschiedet und setzt vorherige Ordnungen außer Kraft.